1. Alter der Anlagen
* Höchstens 5 Jahre bei Abschluss der Versicherung
2. Art der Anlagen
* Serienmodelle (keine Prototypen)
* Verfügbarkeit serienmäßig hergestellter Ersatzteile
* Volle Funktionsfähigkeit (ausgenommen Montage)
* Blitzschutzeinrichtung gemäß Herstellervorschriften
* Regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorschriften
* Max. 1.000 kWp installierte Leistung je Versicherungsort
3. Geltungsbereich
* Bundesrepublik Deutschland
* Auslandsrisiken auf Anfrage
4. Installationsort
* Bei Dach- und Fassadenanlagen Gebäude der BAK I+II1
* Bei Bodenanlagen Mindest-Objektsicherung
gem. BV 112
1) BAK = Bauartklasse; BAK I - massive Außenwände, harte Dachung;
BAK II - Fachwerk, harte Dachung;
2) BV 11 Bodenanlagen
Bei Bodenanlagen ist aufgrund des höheren Diebstahl- und Vandalismusrisikos die Einfriedung der Anlage mit einem mindestens 2m hohen Zaun inklusive Übersteigsicherung und verschließbarer Toranlage erfordelich.
Bei abseits gelegenen und nicht ständig einsehbaren Anlagen ist entweder eine Videoüberwachung zu installieren oder eine geeignete Diebstahlsicherung nachzuweisen (z. B. durch Spezialschrauben).
Abweichungen von diesen Mindestsicherungen sind vor Risikobeginn anzuzeigen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Versicherer.







